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Zuletzt aktualisiert: 27.12.2011 um 17:50 UhrKommentare

10 Fragen zur Rettungsgasse

Noch drei Tage, dann gilt die Rettungsgasse auf Autobahnen. Lenker müssen bereits bei beginnendem Stau reagieren.

Foto © APA | Sujet

Das ist für Österreich ungewöhnlich und erklärt vielleicht die große Kampagne im Vorfeld: Am 1. Jänner tritt das Gesetz zur Rettungsgasse in Kraft. Ohne Übergangs- und Schonfrist für die Lenker. Was die Rettungsgasse ist, wann, wo und wie sie gemacht werden muss, erklärten in den vergangenen Wochen zwei Millionen Folder, 650 TV- und 200 Hörfunkspots, mehr als 600 Plakate sowie 88 Zeitungsinserate (Aufwand: drei Millionen Euro). In drei Tagen wird es ernst - die Kleine Zeitung fasste die Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zur Rettungsgasse zusammen.

Was ist überhaupt eine Rettungsgasse?

ANTWORT: Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den Fahrstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße. Sie ermöglicht das schnellere Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen.

Wie ist eine Rettungsgasse zu bilden?

ANTWORT: Vorausschauend müssen bei stockendem Verkehr alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen befahren, so weit nach links wie möglich fahren und alle anderen so weit nach rechts wie notwendig, um dazwischen eine freie Gasse zu bilden. Dabei soll auch der Pannenstreifen benützt werden. Die Fahrzeuge sollen sich parallel zum Straßenverlauf einordnen.

Wie verhält man sich auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen, wo es keinen Pannenstreifen gibt?

ANTWORT: Dort ist so weit wie möglich auseinander zu fahren, um die Rettungsgasse zu bilden. Das gilt auch für Situationen, wo sich die Autobahn von drei auf zwei Spuren verengt.

Dürfen Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen mitbenutzt werden?

ANTWORT: Nur, wenn unbedingt erforderlich. Nähert sich ein Einsatzauto, bitte Platz machen.

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

ANTWORT: Die Rettungsgasse muss vorausschauend bereits beim Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird. Wichtig ist, dass die Rettungsgasse gebildet ist, bevor der Verkehr steht. Der Grund des Staus spielt dabei keine Rolle. So gilt die Rettungsgasse nicht nur bei Unfällen, sondern auch beim täglichen Überlastungsstau.

Und wann darf die Rettungsgasse wieder aufgelöst werden?

ANTWORT: Sobald klar erkennbar ist, dass der Verkehr wieder flüssig in Bewegung gerät und mit keinem weiteren Stillstand mehr zu rechnen ist.

Was ist zu tun, wenn die Autos vor mir die Rettungsgasse nicht gebildet haben?

ANTWORT: Bei Stau oder stockendem Verkehr ist jeder gesetzlich zur Bildung der Rettungsgasse verpflichtet – unabhängig davon, ob das die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer bereits getan haben oder nicht. Die Nachkommenden werden zum Mitmachen motiviert.

Müssen sich Motorräder an der Rettungsgasse beteiligen?

ANTWORT: Ja, denn sie dürfen die Rettungsgasse nicht befahren. Es ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt, dass sie sich nebeneinander positionieren – aber mit einer Beanstandung ist in diesem Fall nicht zu rechnen.

Was ist zu tun, wenn die Bodenmarkierungen nicht erkennbar sind, sich ungeräumter Tiefschnee auf der Spur befindet oder etwa in Tunneln oder auf Brücken nicht genug Platz ist?

ANTWORT: Nicht sichtbare Bodenmarkierungen sind keine Ausrede, sagt der Gesetzgeber. Bei Tiefschnee auf einer Spur sei so nah wie möglich an den Schnee heranzufahren. In einem Tunnel oder auf einer Brücke muss den Einsatzkräften so gut wie möglich Platz gemacht werden.

Gibt es Strafen für den Fall, dass man nicht mitmacht?

ANTWORT: Ja, sie kann bis zu 2180 Euro betragen. Strafbar ist auch, dem Einsatzfahrzeug in der Rettungsgasse zu folgen.

HANNES GAISCH

Kommentar

HANNES GAISCHBöse Zungen von HANNES GAISCH

NOCH FRAGEN?

Eingeführt wird die Rettungsgasse, damit Polizei, Rettung und Feuerwehr schneller einen Unfallort erreichen. Bis zu vier Minuten soll die Zeitersparnis betragen, was die Überlebenschancen eines Opfers um 40 Prozent steigere. Übrigens: Auch Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse befahren.

Grafik © KLZ

BILDUNG EINER RETTUNGSGASSEGrafik © KLZ

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