Unbefristeter Führerschein nur noch 2012
2012 ist die letzte Möglichkeit, einen unbefristeten Führerschein im Scheckkartenformat zu bekommen. Der Umtausch kostet derzeit 49,50 Euro.

Foto © Fotolia / Gina Sanders
Spätestens zum Ende des neuen Jahres rechnen Behörden mit einem Ansturm auf den Scheckkartenführerschein. Nicht (nur) wegen seiner Handlichkeit. Viel mehr aus dem Grund, weil 2012 die letzte Möglichkeit ist, einen unbefristeten Führerschein im kleinen Format zu bekommen.
Ab 19. Jänner 2013 gilt für die Gruppen A (Motorrad) und B (Pkw) eine Befristung auf 15 Jahre. Den regelmäßigen Austausch schreibt eine EU-Richtlinie vor. Im Führerschein sollte sich ein möglichst aktuelles Foto befinden, denn das erleichtere die Arbeit der Exekutive und beuge Fälschungen vor, wird begründet.
Allerdings sind entgegen manchen Gerüchten und Befürchtungen beim Tausch des Führerscheines keine gesundheitlichen Tests oder Auffrischungskurse vorgesehen. Weder jetzt noch später. Auch nicht für Fahrzeuglenker über 50 Jahre.
Derzeit sind in Österreich noch rund drei Millionen Papierführerscheine im Umlauf, oft mit jahrzehntealten Fotos ihrer Inhaber, auf denen sie für Polizeibeamte kaum noch zu kennen sind. Ein Zwang zum Umtausch auf das Scheckkartenformat besteht dennoch nicht; und für bestehende Papierführerscheine gibt es auch keine Befristung, sie bleiben bis 2033 gültig. Erst dann ist das Papier wohl endgültig passé.
2,5 Millionen Karten
Allerdings holt die Plastikkarte massiv auf. 2,5 Millionen Österreicher fahren bereits mit dem praktischeren Dokument, Tendenz steigend. Der Umtausch ist nicht ganz billig und kostet derzeit 49,50 Euro. Dazu muss ein neues Foto angefertigt werden. Wer 2012 auf die Karte umsteigt, erhält noch einen unbefristeten Schein und zahlt die Gebühr nur einmal. Daher appellieren die Behörden, mit dem Tausch nicht bis Jahresende abzuwarten. Dann könnte es nämlich, wenn der Ansturm besonders groß ist, zu längeren Wartezeiten kommen. Im Normalfall wird der neue Führerschein innerhalb von fünf Werktagen zugesandt.
Wer erst nach dem 18. Jänner 2013 kommt, muss das Prozedere alle 15 Jahre wiederholen.

















-Anzeigen