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Zuletzt aktualisiert: 15.02.2012 um 13:47 UhrKommentare

Betrüger meldeten 1.737 Autos auf eine Person an

Der Alptraum des Klägers begann mit dem Diebstahl seines Führerscheins im November 1995 - die Behörden registrierten den Verlust des Dokuments erst eineinhalb Jahre später. Nun bekommt der Mann Schmerzensgeld.

Foto © Arturo Limón - Fotolia.com

Ein Niederländer, auf dessen Namen unbekannte Betrüger mehr als 1.700 Autos anmelden konnten, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg davongetragen. Die Straßburger Richter stellten einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre fest. Zugleich wiesen sie die niederländische Regierung an, dem Mann 9.000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen.

Der Alptraum des Klägers begann mit dem Diebstahl seines Führerscheins im November 1995. Dank dieses Dokuments konnten die Diebe auf seinen Namen 1.737 Fahrzeuge anmelden. Anschließend flatterten dem Niederländer zahlreiche Strafzettel für Verstöße gegen die Verkehrsordnung ins Haus, die mit den fraglichen Autos verübt wurden. Weil er sich weigerte zu zahlen, wurde er vorübergehend inhaftiert. Außerdem wurde ihm das Kindergeld gestrichen - mit der Begründung, angesichts so vieler Autos in seinem Besitz benötige er keine staatliche Unterstützung.

Der Niederländer hatte den Diebstahl seines Führerscheins zwar sofort gemeldet, die Behörden registrierten dies aber erst eineinhalb Jahre später. Von dieser Verzögerung profitierten die Diebe. Der Straßburger Gerichtshof urteilte, das Versäumnis der Behörden, die den Führerschein nicht sofort sperrten, komme einer Verletzung der Privatsphäre gleich.


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