Tipps: Bei Haus und Grund Steuer sparen
Die Vorboten des Sparpakets im Anmarsch: Wer Immobilien verkaufen will, sollte schnell sein oder auch eine GmbH gründen. Immerhin läuft die Zeit, denn nach dem 1. April 2012 ist es schon zu spät.

Foto © Karen Roach - Fotolia.com
Der Stichtag ist der 1. April 2012. Nach diesem Datum fallen beim Verkauf von Haus, Grund und Boden auch nach Ablauf der Spekulationsfrist Steuern an. Bisher sind die Verkaufserlöse steuerfrei. Der Termin ist so gut wie fix, meint die Präsidentin der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Michaela Christiner. Durch den Instanzenlauf über Begutachtung, Ministerrat und Beschluss im Parlament könnte es noch Änderungen geben. Hier nun wichtige Regeln.
Altvermögen. Liegenschaften, die vor dem 1. April 2002 erworben wurden, gelten als solches. Bei einem Verkauf bis zum 31. März 2012 ist der Erlös, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist, steuerfrei. Bei einem Verkauf ab dem 1. April 2012 wird eine Steuer von 3,5 Prozent vom Verkaufspreis eingehoben.
Spekulationsfrist. Sie beträgt zehn Jahre oder 15 Jahre (bei Investitionsabsetzungen über 15 Jahre). Man kann nichts über einen Kamm scheren, "jeder Fall muss für sich beurteilt werden", rät Christiner zur Abklärung bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Umwidmung. Bei umgewidmeten Grundstücken (z. B. Freiland oder landwirtschaftliche Flächen in Bauland) beträgt die Steuer jedoch 15 Prozent.
Frist. Als Beispiel: Wurde eine Immobilie spätestens am 30. März 2002 erworben, kann sie am 31. März 2012 (zehnjährige Spekulationsfrist) steuerfrei veräußert werden.
GmbH gründen. Lässt sich der Verkauf nicht vor dem 1. April abwickeln, gibt es einen Ausweg - über eine GmbH. Wird die Immobilie (Spekulationsfrist!) am 31. März in die GmbH zum Verkehrswert eingebracht und später zum Verkehrswert verkauft, ist der Erlös von Steuern und Abgaben befreit. Das gilt auch, wenn der Käufer nicht direkt von der GmbH kauft, sondern dem Verkäufer dessen Anteile an der GmbH abkauft. In diesem Fall können Abgaben im Zug des Verkaufs vermieden werden. Die Einbringung der Immobilie in die GmbH löst 5,6 Prozent Steuer aus, wobei für 4,6 Prozent die Bemessungsgrundlage auf den dreifachen (niedrigen) Einheitswert reduziert werden kann.
Gründer. Eine GmbH können sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen gründen.















-Anzeigen
