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Zuletzt aktualisiert: 17.02.2012 um 22:59 UhrKommentare

Sparpaket auf dem Weg ins Gesetzbuch

Am Freitag begannen erste Begutachtungsentwürfe des Sparpakets einzulangen. Bis 27. Februar hat man noch Zeit, Maßnahmen des Sparpakets auszuloten, aufzuschieben, festzusetzen. Viele von ihnen brauchen kein Gesetz oder werden erst am 6. März ausformuliert.

Foto © APA

Das Sparpaket ist bald in den Buchstaben des Gesetzes nachzulesen - zumindest zum Teil. Am Freitag hat die koalitionäre Arbeitsgruppe letzte Abstimmungen vorgenommen, und nach und nach trudelten die ersten Begutachtungsentwürfe ein. Begutachtet werden kann nun ganze sechs Werktage lang, die Frist endet am 27. Februar. Eine Woche darauf, am 6. März, will die Regierung im Ministerrat Nägel mit Köpfen machen und dem Nationalrat das Paket zwei Tage später (am 8. März) offiziell präsentieren. So manche Maßnahme allerdings braucht gar kein Gesetz und wird noch bis zum 6. März ausformuliert.

Große Überraschungen blieben am Freitag aus, so manche Ankündigung bewahrheitete sich aber doch nicht. So wird etwa doch nicht bei der Parteienförderung gespart, lediglich Kürzungen von 5 Prozent bei der Förderung der Parteiakademien sind im Bundeskanzleramt geplant. Weitere Sparpläne am Ballhausplatz werden noch gewälzt und sollen am 6. März vorliegen. Fix scheint aber ein Minus in Millionenhöhe bei der Presseförderung.

Aufgeschoben wurde vorerst die Reform der Invaliditätspension für Unter-50-Jährige. Vorgesehen ist, dass diese Personengruppe künftig ein Reha-Geld in ähnlicher Höhe erhalten soll. Damit fallen die Betroffenen in die Kompetenz des Arbeitsmarktservice - in Fällen, bei denen noch die Chance besteht, sie wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die anderen erhalten weiter eine unbefristete I-Pension. Doch wie das Ganze genau aussehen wird, erfährt man erst später. Für einen Begutachtungsentwurf hat es vorerst nicht gereicht. Begründung des Sozialministeriums: Da es sich um eine sehr komplexe Materie handle, sei es sich mit dem Gesetz für nicht ausgegangen. Dies werde aber in den nächsten Wochen und Monaten erledigt. Die ganz große Eile besteht ohnehin nicht. Die Maßnahme soll erst 2014 in Kraft treten.

Ansonsten kam das Pensions- und Arbeitsmarktpaket wie erwartet daher. Es bleibt dabei, dass die Höchstbeitragsgrundlage im kommenden Jahr außertourlich erhöht wird, die Beiträge für Selbstständige steigen, der Antritt der Korridorpension erschwert und verteuert wird und dass mit dem Ende der Parallelrechnung das Pensionskonto tatsächlich transparent wird. Ziel des Pensionspakets ist, Menschen länger in Beschäftigung zu halten und damit Kosten für das Sozialsystem einzusparen. Entgegen den Annahmen des AMS geht das Sozialministerium nicht davon aus, dass negative Auswirkungen am Arbeitsmarkt die Begleiterscheinung sind: "Es ist nicht damit zu rechnen, dass ein späterer Pensionsantritt die Erwerbschancen Jüngerer schmälert", heißt es im Begutachtungsentwurf. Die Beschäftigung Jüngerer korreliere positiv mit jener Älterer, wenn insgesamt wachstums- und beschäftigungsunterstützende Rahmenbedingungen gegeben seien.

Noch nicht ganz fest stehen die Ausnahmen für den Aufnahmestopp im Öffentlichen Dienst. Der braucht keine Gesetzesänderung, deshalb steht er auch in keinem Entwurf. Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) hatte indes bereits vor Tagen angekündigt, dass künftig sehr wohl neue Zeitsoldaten engagieren können werde. Diese seien nämlich vom Aufnahmestopp ausgenommen. Hundertprozentig bestätigen will man das im Beamtenministerium nicht, man sei gerade noch in der Letztabstimmung dieser Fragen, hieß es. Details? Am 6. März.

Konkret ausformuliert wurde am Freitag der künftig deutlich lockerere Versetzungsschutz für Beamte, von der Regierung mitunter auch etwas blumiger "Mobilitätspaket" genannt. Öffentlich Bedienstete können künftig "von Amts wegen" - also gegen ihren Willen - versetzt werden, und zwar auch in andere Besoldungs- und Verwendungsgruppen. Finanzielle Verschlechterungen sind dabei nicht ausgeschlossen, sollen aber insofern begrenzt werden, als sie maximal so hoch ausfallen dürfen, als wäre jemand innerhalb der eigenen Berufsgruppe versetzt worden.

Im Betrag des Gesundheitsministeriums konnte man nachlesen, dass die Beamtenversicherung bis 2016 insgesamt 540 Millionen Euro beiträgt: Der Begutachtungsentwurf sieht eine Senkung des Dienstgeberbeitrages zur Krankenversicherung für die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vor. Damit sinken die Ausgaben für Bund und Länder. Ebenfalls vorgesehen ist, dass die Bauern künftig mehr an Unfallversicherungsbeiträgen zahlen müssen. Der bis 2014 befristete Strukturfonds für die Krankenkassen wird um ein weiteres Jahr verlängert. Nicht explizit in dem Begutachtungsentwurf enthalten sind die 1,37 Milliarden Euro, die die Krankenkassen bis 2016 einsparen sollen - ebenso wie die 2,1 Mrd. Euro, die die Länder über die geplante Spitalsreform hereinbringen sollen.


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