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Zuletzt aktualisiert: 22.02.2012 um 23:07 UhrKommentare

Wer Schule schwänzt soll künftig zahlen

Geldstrafe für das Schulschwänzen auf 440 Euro verdoppelt? Regelmäßiges Fernbleiben vom Unterricht wird empfindlich teurer - Sebastian Kurz hatte sich sogar für 1500 Euro ausgesprochen. Eltervereine können dem wenig abgewinnen.

Foto © akiebler - Fotolia

SPÖ-Unterrichtsministerin Claudia Schmied und ÖVP-Bildungssprecher Werner Amon haben sich auf einen Fünf-Punkteplan geeinigt, der eine Valorisierung der seit 1985 nicht mehr angehobenen Geldstrafe vorsieht. Derzeit beträgt die Höchststrafe fürs Schulschwänzen 220 Euro.

Die SPÖ kann sich dem Vernehmen nach eine Verdoppelung auf 440 Euro vorstellen. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz hatte sich für 1500 Euro ausgesprochen.

Als Vorstufe zur Geldstrafe ist künftig ein verpflichtendes Eltern-Schüler-Lehrer-Gespräch geplant. Schulpsychologen, Direktoren und die zuständigen Behörden sollen für das Thema sensibilisiert werden.

Eltervereine dagegen

Nach dem Schulpflichtgesetz (1985) erstattet das Jugendamt bei unregelmäßigem Schulbesuch eines Kindes Anzeige gegen die Eltern bei der Bezirksverwaltungsbehörde, wenn zuvor nicht zu den Eltern durchgedrungen werden konnte. Laut dem Unterrichtsministerium laufen derzeit rund 1.500 Strafverfahren wegen Schulpflichtverletzungen in Österreich, zu einer Höchststrafe von 220 Euro kommt es bei nur knapp zwei Prozent der Fälle.

Der Verband der Elternvereine an Pflichtschulen kann dem Vorstoß von Kurz nichts abgewinnen, die Höchststrafe von 220 Euro auf maximal 1.500 Euro anzuheben. Es sei zwar im Interesse der Schüler wichtig, dass die Schulpflicht uneingeschränkt erfüllt werde. Allerdings würden Motivation und begleitende Unterstützung von Schülern und Eltern "wesentlich mehr bewirken als höhere Strafen.


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